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Konsequente Priorisierung der Ausgaben und Investitionsanreize setzen

Deutschland fällt bei Investitions- und Standortentscheidungen der Unternehmen immer weiter zurück, obwohl die Steuereinnahmen wachsen und die Steuerquote auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung ist. Der BDI fordert die Politik auf, gegenzusteuern – mit einer Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, einer konsequenten Priorisierung der Ausgaben und geeigneten steuerlichen Investitionsanreizen.

Die Länder stehen – in Summe betrachtet – im Vergleich zum Bund finanziell besser da. Das liegt unter anderem daran, dass der Bund sowohl das Gros der Pandemiekosten als auch der Energiekrise als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine getragen hat und einige grundgesetzliche Aufgaben der Länder finanziert. Dadurch muss sich der Bund verschulden oder bei notwendigen investiven Ausgaben sparen. Dieses bestehende Ungleichgewicht macht es notwendig, die Bund-Länder-Finanzen neu zu ordnen: Bund und Länder müssen für ihre jeweiligen grundgesetzlichen Aufgaben wieder selbst die finanzielle Verantwortung übernehmen.

Auch eine Modernisierung der Gemeindefinanzierung ist unerlässlich, um den Anforderungen des Unternehmensteuerrechts und dem Finanzbedarf der Kommunen gleichermaßen gerecht zu werden. Die Gewerbesteuer muss unter Beibehaltung eines Hebesatzrechts für die Gemeinden aufkommensneutral ersetzt und so die Gemeindefinanzierung verstetigt werden. Eine solche Reform würde die Finanzierung der Kommunen auf eine breitere Basis stellen, die Konjunkturabhängigkeit reduzieren, den Verwaltungsaufwand mindern und eine bessere Identifikation der Steuerpflichtigen mit ihren Gemeinden schaffen. In der aktuellen Krise wurden die Schwächen der Gemeindefinanzierung wiederholt sichtbar. Jetzt ist der Zeitpunkt, um eine Reform der Kommunalfinanzen anzugehen und die Gewerbesteuer zu ersetzen.

Staatliche Schuldenquote zurückführen und Schuldenbremse einhalten

Der Bundeshaushalt hält zur Konsolidierung der Finanzpolitik auch 2023 wieder die Schuldenbremse ein. Den im Rahmen der Schuldenbremse bestehenden Verschuldungsspielraum sollte die Bundesregierung dringend zur Bewältigung der Krise und zur Realisierung und Anreizsetzung notwendiger öffentlicher und privater Investitionen nutzen. Solide Finanzen sind nicht nur wichtig für die Stabilisierung privater Investitionen und ein gutes Wirtschaftswachstum in Deutschland, sie sind auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit: Eine solide Finanz- und Haushaltspolitik behält auch die kommenden Generationen im Blick und ermöglicht ihnen Handlungsspielräume, anstatt ihnen Schulden und Belastungen aufzubürden.

Die BDI-Forderungen zur Finanzpolitik im Überblick:

Ausgaben konsequent priorisieren und Investitionsanreize setzen

  • Schaffung geeigneter steuerlicher Investitionsanreize, insbesondere mit Blick auf die digitale Transformation, den Klimaschutz und eine nachhaltige, verlässliche Energieversorgung
  • Weitere Erhöhung der investiven Ausgaben des Bundes
  • Sofortige vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dieser ist als Ergänzungsabgabe nach dem Auslaufen des Solidarpakets II nicht mehr zeitgemäß
  • Erhöhung der Liquidität der Unternehmen
  • Verzicht auf Haushaltskürzungen zu Lasten der Wirtschaft oder mittelbare Steuererhöhungen

Staatliche Schuldenquote zurückführen und Schuldenbremse einhalten

  • Solide Finanz- und Haushaltspolitik
  • Strikte Priorisierung aller öffentlichen Ausgaben, um die Schuldenbremse einzuhalten
  • Notwendige Einsparungen im Haushalt dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht weiter schwächen
  • Zukunftsfähige Finanzpolitik, die tragfähige öffentliche Haushalte und gleichzeitig die Einhaltung der Schuldenbremse ermöglicht
  • Zurückführung der staatlichen Schuldenquote

Bund-Länder-Finanzen neu ordnen und Gemeindefinanzierung modernisieren

  • Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen und der Leistungen des Bundes
  • Sicherung einer stabilen und krisenfesten Finanzierung der Kommunen
  • Reform der Kommunalfinanzen
  • Integration der Gewerbesteuer in die Ertragsteuern 
  • Aufkommensneutraler Ersatz der Gewerbesteuer unter Beibehaltung eines Hebesatzrechts für die Gemeinden