Konzernhaftung ist Verstoß gegen das Grundgesetz
„Die geplante Konzernhaftung im Kartell-Bußgeldrecht ohne eigenes Verschulden verstößt gegen das Grundgesetz, namentlich gegen das Rechtsstaatsprinzip. Ohne Not werden grundlegende Rechtsprinzipien des Haftungs- und Gesellschaftsrechts geopfert. Die Haftung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgers für den Bußgeldschuldner ist vollkommen ausreichend. Das Vorhaben führt zu einer Strukturhaftung für sämtliche Mehrheitsgesellschafter. Konsequenzen sind eine strengere Regelung als auf EU-Ebene und gravierende Kosten für die Unternehmen.“