Unternehmensteuerrecht modernisieren
Die Modernisierung des Körperschaftsteuer- und Umwandlungssteuerrechts sowie eine überfällige Reform der Besteuerung von Personengesellschaften wurden im Jahr 2020 wieder auf die lange Bank geschoben. Ab 2021 wird lediglich der Solidaritätszuschlag halbherzig abgeschafft, wobei die Unternehmen und die Spitzenverdiener weiterhin zur Zahlung des Solidaritätszuschlags herangezogen werden. Der Bundesregierung fehlt eine übergeordnete Strategie, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch steuerliche Maßnahmen nachhaltig zu sichern.
Umstrukturierungen der Unternehmen nach der Krise erleichtern
Neben einer wettbewerbsfähigen Steuerbelastung der Unternehmen der Höhe nach, muss der Gesetzgeber bestehende Regelungen des Unternehmensteuerrechts modernisieren. Ziel muss sein, Umstrukturierungen zu erleichtern und wesentliche Funktionen der Stammhausunternehmen im Inland zu stärken. Zur Stärkung der Unternehmen nach der Krise dürfen steuerneutrale Umstrukturierungen im Ausland nicht zu einer zusätzlichen Besteuerung hierzulande führen.
Verlustverrechnung verbessern
Trotz einstimmiger Forderungen aus der Wirtschaft wurde keine durchgreifende Ausweitung der Verlustverrechnung vorgenommen, um die notwendige Liquidität der Unternehmen zu stärken. Ein Großteil der Firmen kann die krisenbedingten Verluste, die sich selbst im Mittelstand häufig in zweistelliger Millionenhöhe bewegen, damit nach wie vor nicht vollständig mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnen. Es ist daher eine weitere Ausweitung des Verlustrücktrags (Erhöhung der Höchstgrenze und Ausweitung des Zeitraums) und ein – zumindest zeitlich befristeter – unbegrenzter Verlustvortrag in die nächsten Jahre notwendig.
Investitionsanreize setzen
Zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland nach der Corona-Krise sind vor allem grundlegende Investitionsanreize notwendig. Die Förderung von Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter und eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) sind hierfür wesentliche Bausteine. Sonderabschreibungen sollten gezielt für Investitionen in die Digitalisierung und nachhaltige Investitionen genutzt werden.
Außensteuergesetz zeitgemäß ausgestalten
Von zentraler Bedeutung ist eine Anpassung des bestehenden Außensteuerrechts, insbesondere durch eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung. Auslandssachverhalte erfahren in zahlreichen Fällen eine höhere steuerliche Belastung als reine Inlandssachverhalte, so dass grenzüberschreitende Tätigkeiten der Unternehmen nicht wettbewerbsfähig sind und mit einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand einhergehen.
Digitalisierung des Steuerrechts vorantreiben
Die Digitalisierung des Steuerrechts ist eine der dringendsten steuerpolitischen Prioritäten. In Deutschland besteht – trotz positiver Ansätze – erheblicher Handlungsbedarf. Von einem digitalen Prozess für die Einreichung der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid ist die deutsche Finanzverwaltung weit entfernt. Es bedarf einer stärkeren Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen, um Effizienzgewinne und eine Prozessoptimierung auf Seiten von Unternehmen und Finanzverwaltung zu erzielen.
Unternehmensnachfolge krisenfest besteuern
Für familien- und gesellschaftergeführte Unternehmen aus dem Mittelstand, die sich im Prozess der Nachfolge und des Generationenübergangs befinden, verschärfen erbschaftsteuerliche Regelungen die ohnehin äußert schwierigen Rahmenbedingungen zusätzlich. Daher muss die Erbschaft- und Schenkungsteuer dringend an die Krisensituation angepasst werden, um den Fortbestand von Unternehmen zu sichern. Bei einem nicht selbst verschuldeten Rückgang der Lohnsumme oder einer nicht selbst verschuldeten Insolvenz sollten – zumindest zeitlich befristet – keine nachträglichen Steuerzahlungen von den Unternehmern gefordert werden.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft weltweit abstimmen
Der politische Druck steigt für eine international abgestimmte Lösung zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Die deutsche Wirtschaft befürchtet hierbei eine Mehrfachbesteuerung ihrer Unternehmensgewinne und vor allem zusätzlichen Bürokratieaufwand. Eine globale Übereinkunft ist besser als nationale Alleingänge. Entscheidend für die Akzeptanz: Existierende OECD-Vorschläge müssen praktikabel ausgestaltet und deutlich vereinfacht werden.
Die aktuelle Krise und die neue Legislaturperiode muss jetzt endlich als Chance genutzt werden, die Unternehmensteuern strukturell zu modernisieren. Nur so kann die Wirtschaft gestärkt aus der Krise gehen und mit Investitionen sowie zukünftigen Gewinnen zum Aufschwung und Wirtschaftswachstum in Deutschland beitragen.