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Neue Empfehlung zur Nutzung von REACH-Informationen im Arbeitsschutz

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Oktober 2023 die neue Empfehlung zu Gefahrstoffen 409 „Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz“ (EmpGS409) veröffentlicht. Als Empfehlung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) befasst sich die EmpGS409 mit der Schnittstelle zwischen der REACH-Verordnung und der nationalen Arbeitsschutzgesetzgebung.

Ziel der neuen EmpfGS 409 ist es aufzuzeigen, wie Informationen aus der REACH-Verordnung vom Arbeitgeber für den Arbeitsschutz genutzt werden können. Die Empfehlung orientiert sich dabei am Ablauf der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ und zeigt auf, welche Daten und Informationen aus REACH für die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden können. Außerdem wird beleuchtet wann Vorgaben und Informationen aus REACH Anlass für eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind.

Mit der Neufassung der EmpfGS 409 wurde die bisherige BekGS 409 sowohl inhaltlich als auch strukturell vollständig überarbeitet. Durch die Überarbeitung wurde ein Perspektivwechsel vollzogen und die Perspektive des Arbeitsschutzes in den Mittelpunkt gestellt. Hiermit soll der für den Arbeitsschutz verantwortliche Arbeitgeber soll in die Lage versetzt werden, die durch REACH verfügbaren Informationen und Vorgaben zur Erfüllung seiner Arbeitsschutzverpflichtungen zu nutzen. Hinweise zur Erfüllung von REACH-Pflichten gibt die Empfehlung dem Arbeitgeber dagegen nur punktuell.

Gemäß GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Eine wesentliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung stellt die Ermittlung und Zusammenstellung aller relevanten Informationen dar. Hierzu können verschiedene Informationen aus REACH, z. B. aus Sicherheitsdatenblättern, Zulassungen oder Beschränkungen genutzt werden. Um die Informationsermittlung und die Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen zu unterstützen, zeigt die Empfehlung u.a. auf, welche Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt und dem Expositionsszenario herangezogen werden können und welche Beurteilungsmaßstäbe aus REACH- für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind.  Zudem werden die für den Arbeitsschutz wesentlichen Aspekte aus Zulassungen und Beschränkungen aufgezeigt und erläutert.

Im Rahmen einer gemeinsamen Webinar-Reihe von BDI, VCI und WVMetalle zu Neuerungen im technischen Arbeitsschutzregelwerk wurde im Februar 2024 die neugefasste Empfehlung zu Gefahrstoffen 409 vorgestellt. Mehr als 500 Teilnehmende konnten zu der virtuellen Veranstaltung begrüß werden und erhielten einen Überblick über die neue Empfehlung zur „Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz“.

Im Rahmen des Webinars wurden die neuen Inhalte die angepasste Struktur der EmpfGS409 vorgestellt. Anhand von praxisorientierten Beispielen wurde dargestellt, wie Informationen aus Expositionsszenarien im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz genutzt werden können. Des Weiteren stand das Zusammenspiel von Grenzwerten, Zulassungen und Beschränkungen und die Auswirkungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis im Fokus der Veranstaltung.