Neue Europäische Ökodesign-Verordnung für fast alle Produkte
Ende März 2022 hat die EU-Kommission im Rahmen ihre ihrer Sustainable Product Initiative (SPI) den Entwurf für eine neue Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products ESPR) veröffentlicht, die die bisherige Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ersetzen wird. Inzwischen wurden im weiteren Prozess das Trilogverfahren abgeschlossen und das Europäischen Parlaments gab seine finale Zustimmung im März 2024. Die ESPR ist nunmehr seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Die produktgruppenspezifische Umsetzung wird künftig weitgehend über delegierte Rechtsakte der EU-Kommission erfolgen. Der Fokus der Verordnung wird auf alle Produkte erweitert mit Ausnahme von Nahrungs- und Futtermitteln sowie medizinischen Produkten. Ausgenommen sind auch Produkte, deren umweltbezogene Eigenschaften bereits durch andere einschlägige Gesetzeswerke geregelt sind, wie zum Beispiel Bauprodukte. Außerdem werden auch weiterhin fast alle Arten von Kraftfahrzeugen nicht von der ESPR ausgenommen bleiben.
Neben der Energieeffizienz sind eine Reihe an Vorgaben zu Kriterien vorgesehen, die in Zusammenhang mit den Zielen einer „Circular Economy“ stehen. Dazu zählen beispielsweise Reparierbarkeit, Rezyklierbarkeit, Aufrüstmöglichkeit und Wiederverwendbarkeit. Auch sind Vorgaben zum Einsatz von recyceltem Material möglich. Verwendete bedenkliche Stoffe müssen gekennzeichnet werden. Außerdem soll für jedes erfasste Produkt ein Digitaler Produktpass generiert werden (DPP). Regelungen zum Vernichtungsverbot von nicht verkauften Konsumgütern werden ebenfalls eingeführt. Durch delegierte Rechtsakte will die EU-Kommission sowohl horizontale Kriterien für unterschiedliche Produktgruppen als auch produktspezifische Anforderungen definieren.
Der BDI hat sich im Sinne eines level playing field für Mechanismen eingesetzt, die es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung einfach und unbürokratisch umzusetzen. Dabei sollte die Verwendung von Stoffen aus Gründen der Stoffsicherheit grundsätzlich nicht über Anforderungen aus REACH hinaus beschränkt werden, da sonst eventuell wichtige Innovationspotenziale blockiert werden. Bei der Generierung von Digitalen Produktpässen muss ein für Unternehmen kostspieliges Nebeneinander von verschiedenen Datenbanken unbedingt vermieden werden. Die Industrie dringt außerdem darauf, dass sie bei der Erarbeitung von produktspezifischen delegierten Rechtsakten ausreichend beteiligt wird.