Neue Impulse für eine innovative Kreislaufwirtschaft

Die neue Bundesregierung muss die kommende Legislaturperiode dringend dazu nutzen, die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb im Entsorgungsmarkt in Deutschland zu verbessern, sowie drängende Zukunftsfragen der Abfallbewirtschaftung in den Blick zu nehmen. Nur so kann die deutsche Abfallwirtschaft ihre Rolle als Rohstofflieferant in einer klimaschonenden Kreislaufwirtschaft national, europäisch und international weiter ausbauen.

Die neue Bundesregierung muss die bestehenden abfallrechtlichen Vorgaben in einen größeren Zusammenhang stellen und den Blick auf die Schnittstellen zum Produkt-, Stoff-, Chemikalien- oder Hygienerecht richten:

Die Versorgung mit Rohstoffen ist für den Industriestandort Deutschland und Europa eine ständige Herausforderung. Umso größer ist für die Industrie die Bedeutung der Rohstoffquelle Abfall, zumal diese in Deutschland und Europa ein enormes Potenzial birgt. Für die Zukunft der Abfallwirtschaft ist es daher wichtig, an einer Vereinheitlichung der Terminologie zu arbeiten. In Deutschland beschreibt der Begriff Kreislaufwirtschaft noch immer überwiegend Abfallwirtschaft. Das betrifft jedoch nur einen kleinen Ausschnitt des Materialkreislaufs.

Die Europäische Kommission versteht Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) hingegen als deutlich weitreichenderes Konzept, das den gesamten Materialkreislauf und damit auch verstärkt die unterschiedlichen Produktlebensphasen, das Produktdesign sowie Beginn und Ende der Abfalleigenschaft in den Blick nimmt.

Dieses europäische Verständnis von Kreislaufwirtschaft ist für eine in die Zukunft gerichtete Debatte zielführend. Denn es sind alle Lebenszyklusphasen eines Materials oder Produkts zu betrachten, um Rohstoffe möglichst effizient nutzen und verwerten zu können. Soll das Konzept einer Kreislaufwirtschaft also weiterverfolgt werden, muss gerade in der deutschen Debatte ein ganzheitliches Verständnis geschaffen werden, das über eine singuläre Betrachtung abfallwirtschaftlicher Regelungen hinausgeht. Ein entsprechender Prozess wurde mit dem Fahrplan zur Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene bereits angestoßen.

Außerdem muss die neue Bundesregierung die Umsatzsteuerungleichbehandlung in der kommenden Legislaturperiode abschaffen:

Die privaten Unternehmen der Entsorgungsbranche werden nach wie vor durch die Begünstigung kommunaler Unternehmen bei der Besteuerung im Wettbewerb benachteiligt. Durch die Befreiung der Kommunalunternehmen von der Umsatzsteuer ergibt sich für die staatlichen Unternehmen ein erheblicher Preisvorteil. Gleichzeitig müssen Abfälle aber hoch effizient und in bester Qualität aufbereitet und zurück in den Rohstoffkreislauf geführt werden, wo sie zwangsläufig mit Primärrohstoffen konkurrieren und bestehen müssen. Eine solche Aufgabe übersteigt einerseits den kommunalen Auftrag der Daseinsvorsorge und kann andererseits von den Kommunen oftmals auch nicht geleistet werden. Die neue Bundesregierung muss sich deshalb für die Schaffung eines fairen Wettbewerbs zwischen allen Marktakteuren einsetzen. Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.