Neuregelung der Abgeordnetenbestechung sinnvoll

Es brauche eine inhaltlich ausgewogene Regelung. Die überfällige Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption sei nun möglich.

Es brauche eine inhaltlich ausgewogene Regelung. Die überfällige Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption sei nun möglich.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält die überfällige Neuregelung der Abgeordnetenbestechung für sinnvoll. „Es ist gut, dass die Abgeordneten dieses Thema nun angehen“, sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Freitag in Berlin anlässlich der Vorlage des Gesetzesentwurfes. Er sei eine inhaltlich ausgewogene Regelung. Sie wahre die Balance zwischen der Freiheit des Mandats und strafwürdigen Gegenleistungsgeschäften.

„Mit der Neuregelung wird der Weg frei, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren und damit Deutschlands Sonderrolle zu beenden“, betonte Lösch. Bislang hatte Deutschland die Konvention im Jahr 2003 zwar unterzeichnet, aber als eines von wenigen Industrieländern nicht ratifiziert. Grund war, dass die bisherigen deutschen Vorschriften zur Abgeordnetenbestechung den Vorgaben der UN-Konvention nicht genügten.