Onlinezugangsgesetz und Digitalisierung der Verwaltung: Enttäuschend, dass sich Bund weitere fünf Jahre Zeit lassen will

Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, sagt zur heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung: „Enttäuschend, dass sich der Bund weitere fünf Jahre Zeit lassen will.“

„Es ist enttäuschend, dass sich der Bund weitere fünf Jahre Zeit lassen will, um seine Prozesse zu digitalisieren. So gelingt die digitale Trendwende in den Behörden nicht. Das Onlinezugangsgesetz braucht dringend mehr Verbindlichkeit durch einen klaren gesetzlichen Auftrag, was von Bund, Ländern und Kommunen bis wann umgesetzt werden soll.

Das im Onlinezugangsgesetz formulierte Ziel einer bundesweit flächendeckenden Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen ist in den fünf Jahren seit Verabschiedung des Gesetzes nicht annähernd erreicht worden. Um Anreize für eine zügige Digitalisierung von Leistungen und Registern zu schaffen, sollten Unternehmen innerhalb von drei Jahren einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen erhalten sowie das Recht, die Bereitstellung von Daten zu verweigern, wenn diese bereits in staatlichen Registern vorhanden sind.“