Parlamentarische Verfahren nicht überstürzen
„Beim Gesetzesentwurf zur Frauenquote sind immer noch viele Fragen offen. Deshalb sollte die Bundesregierung das bevorstehende parlamentarische Verfahren nicht überstürzen.“ Das sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der am Montag stattfindenden Anhörung zur Frauenquote im Bundestag am Sonntag in Berlin.
Der Gesetzgeber müsse Ausnahmen für Kleinstgremien bis zu drei Personen schaffen. „Es ist widersinnig, den Unternehmen für ein- oder zweiköpfige Geschäftsführungen im Mittelstand Quotenziele aufzuzwingen“, betonte Lösch.
„Im Vergleich zur öffentlichen Hand soll die Privatwirtschaft deutlich strenger reguliert werden. Das ist kurios und den Unternehmen nicht zu vermitteln“, sagte Lösch. So könne der Gesetzgeber die Aufsichtsratswahlen in privaten Unternehmen bei Nichterreichen der Quote für nichtig erklären. Für Bundesgremien soll es in diesem Fall lediglich eine Begründungspflicht geben. Lösch: „Hier muss die Politik nachsteuern.“