Planungsbeschleunigung: Ersatzbauten von Brücken künftig als Instandsetzung begreifen
„Autobahnbrücken zu erneuern ist dank sprudelnder Steuereinnahmen keine Frage des Geldes, es ist eine Frage der Zeit geworden. Die immer höhere Komplexität europäischer und nationaler Vorgaben sorgt für jahrelange Planfeststellungsverfahren. Der BDI fordert die Stärkung vereinfachter Genehmigungsverfahren, insbesondere für Ersatzneubauten. Ein Planungsbeschleunigungsgesetz wurde vor der Sommerpause zwar auf den Weg gebracht, aber die im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung der Plangenehmigung reicht jedoch nicht aus. Der Ersatz von Straßenbrücken sollte grundsätzlich nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung begriffen werden.
Der Zustand von etwa 2.500 Brücken der Bundesfernstraßen in Deutschland wird von den Behörden als nicht ausreichend oder sogar als ungenügend klassifiziert. Allein auf den rund 120 Kilometern der A 45 durch Nordrhein-Westfalen müssen in den nächsten 15 bis 20 Jahren 32 Brücken erneuert werden.
Die prognostizierten Haltbarkeitszeiträume der in den 1960er Jahren errichteten Autobahnbrücken müssen durch die Zunahme des Verkehrs nach unten korrigiert werden. Dies gilt insbesondere für die Spannbetonbrücken, die den Großteil aller Autobahnbrücken in Deutschland ausmachen. Rund 70 Prozent aller Brückenflächen auf Bundesfernstraßen sind in der Stahlverbundbauweise gebaut.“