Potenzial von Nichtwohngebäuden nutzen
In Deutschland gibt es rund 1,9 Millionen Nichtwohngebäude mit einem Endenergieverbrauch von 330 TWh. Damit entfallen 36 Prozent des Endenergieverbrauchs bei Gebäuden auf Nichtwohngebäude, auch wenn sie nur neun Prozent des Gesamtgebäudebestands ausmachen.
Die Energieeffizienz und Digitalisierung von Nichtwohngebäuden spielen in der 2024 revidierten EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) eine Schlüsselrolle. Besonders wichtige Inhalte, die jetzt von der Bundesregierung jetzt umgesetzt werden müssen, sind:
- Einführung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (Minimum Energy Performance Standards)
- Voranbringen der Digitalisierung durch Einführung des Smart Readiness Indicators (SRI), der die Fähigkeiten von Gebäuden in Bezug auf Energieeffizienz und Netzdienlichkeit identifiziert
- Einführung einer Gebäudedatenbank, um gezielte Sanierungsmaßnahmen und Förderprogramme zur Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudebestand zu ermöglichen
- Vereinfachung der Erzeugung von erneuerbaren Energien auf Gewerbeimmobilien
- Durchführung einer Sanierungsoffensive im öffentlichen Nichtwohngebäudebestand
- Voranbringen effektiver Raumbelüftung in Nichtwohngebäuden.
Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Energieeffizienz und Digitalisierung vorantreiben, sondern auch den Beitrag des deutschen Gebäudesektors zur Reduzierung der CO2-Emissionen verstärken. Der BDI sieht diese Veränderungen als wesentlichen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung im Bereich der Nichtwohngebäude.
Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD in Deutschland wird auch ein Thema sein bei der folgenden BDI-Diskussionsveranstaltung „Von den Klimaschutzzielen zur Umsetzung“ am 27. Juni 2024, 14:15 – 17:00 Uhr, Maschinenraum (Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin). Merken Sie sich den Termin heute vor – die Einladung folgt.