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Product Environmental Footprint (PEF): Methodik noch nicht anwendungsreif

Die von der EU-Kommission initierte Methode zur Berechnung von produktspezifischen Umweltfußabdrücken (PEFs) steht vor einer wichtigen Weichenstellung. Die Politik muss nun entscheiden, in welchem Rahmen die PEF-Methode verwendet werden soll. Diskutiert wird u. a. die Einbindung des PEF in existierende Regulierungen und staatliche Umweltzeichen, aber auch die Verwendung als neues Instrument zur Bewertung von unternehmenseigenen Umweltleistungen.

Im Jahr 2014 leitete die Europäische Kommission die Entwicklung einer Methodik für das Ranking von Produkten in Bezug auf ihre Umweltleistung in die Wege. Während der Pilotphase des Projektes sollten sogenannte Product-Environmental Footprint Category-Rules (PEFCRs) für 25 verschiedene Produktgruppen entwickelt werden, um zuverlässige und vergleichbare Informationen über produktspezifische Umweltfußabdrücke zu generieren. Grundlage hierfür war die EU-Mitteilung „Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte“ vom April 2013.

Nach mehr oder weniger erfolgreichem Abschluss von 19 ebenjener produktspezifischer Pilotprojekte zum Ende des Jahres 2018 bleiben jedoch gravierende methodische Probleme ungelöst, die in der laufenden sogenannten Transitionsphase bis zum Jahre 2020 deutlich reduziert werden sollen. Außerdem sollen in dieser Zeit weitere produktspezifische Pilote wie zum Beispiel für Textilien hinzukommen.

Fachgespräch „Umweltinformationen für Produkte und Dienstleistungen“

Nach Aussage der zuständigen Mitarbeiterin der Europäischen Kommission anlässlich des Fachgespräches „Umweltinformationen für Produkte und Dienstleistungen“, Anfang Oktober 2019 in Berlin, das der BDI zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) organisiert hatte, gibt es noch keine Klarheit über die spätere politische Verwendung produktspezifischer PEF-Methodiken. Die hierzu in der Diskussion stehenden Optionen reichen von der Anwendung in bestehenden Regulierungen wie der Ökodesign-Richtlinie bis hin zur Verwendung als neues Instrument zur Bewertung von sogenannten „specific green claims“ von Unternehmen beziehungsweise Industriebranchen. Experten unterstrichen während des Fachgesprächs, dass ohne eine klare politische Festlegung zur Verwendung der PEF-Methodik die methodischen Probleme nicht ausgeräumt werden können.

Ziel und Zweck der PEF-Methodik müssen endlich klar definiert werden

Es kommt daher jetzt darauf an, dass die Europäische Kommission in der jetzigen "Transition Phase", die bis zum Jahr 2020 dauern soll, die richtigen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Pilotprojekte zieht und einen Prozess aufsetzt, an dessen Ende der PEF zur Analyse von Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen tatsächlich beitragen kann. Das kann nur gelingen, wenn die Europäische Kommission Ziel und Zweck der PEF-Methodik endlich klar definiert und die Industrie an dem weiteren Prozess angemessen beteiligt wird. Die von der Europäischen Kommission angedeuteten zukünftigen Anwendungsfelder für PEF wie zum Beispiel beim EU-Umweltzeichen (Ecolabel), der grünen öffentlichen Beschaffung oder zur Bewertung von sogenannten "green Claims" sollten eingehend analysiert werden.