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Produktdesign für mehr Ressourcen- und Klimaschutz: Die „Sustainable Product Initiative“ der EU-Kommission

Mit ihrem „Green Deal“ zielt die Europäische Kommission auf eine umfassende Transformation der Industrie in Richtung Klimaneutralität und zirkuläre Wirtschaft. Ein Kernelement ist der im März 2020 verabschiedete Action Plan Circular Economy. Im Mittelpunkt des Maßnahmenpakets steht ein recyclingfähiges Produktdesign, das durch Maßnahmen im Rahmen der „Sustainable Product Initiative (SPI)“ erreicht werden soll.

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Lebensdauer von vielen Produkten zu kurz bemessen und sie können in der Regel nicht einfach wiederverwendet, repariert oder recycelt werden. Darüber hinaus sind zu viele Produkte nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt.

Um hier gegenzusteuern, hat die Kommission einen Gesetzesvorschlag zum Ende des Jahres 2021 angekündigt. Umfassende Anforderungen sollen in Zukunft sicherstellen, dass alle in der EU vertriebenen Produkte nachhaltiger und kreislauffähiger werden. Nach Schätzungen sind etwa 80 Prozent der Umweltauswirkungen von Produkten auf die Designphase zurückzuführen. Nun geht es um Anreize für die Industrie, negative Umwelt- und Klimaauswirkungen von Produkten zu internalisieren und diese entlang der Wertschöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten. Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und Lebensdauer stehen dabei zur Diskussion. Dazu helfen soll unter anderem ein „Digitaler Produktpass“, der alle wichtigen Informationen für das spätere Recycling oder die Wiederverwendbarkeit der betreffenden Produkte enthält.

Außerdem ist eine Erweiterung der seit 2005 geltenden Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) auf weitere Produktgruppen ebenso wie spezielle Maßnahmen für sogenannte „Key Products“ geplant. Dies sind vor allem elektronische Geräte, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Gebäude sowie Lebensmittel. Bestehende gesetzliche Regelungen sollen dabei berücksichtigt und gegebenenfalls angepasst werden.

Der BDI begleitet die Diskussion um die Sustainable Product Initiative aktiv und plädiert bei der Definition von Kreislauffähigkeit insbesondere auf die Beachtung der drei Säulen der Nachhaltigkeit sowie die Innovationsoffenheit. Außerdem müssen Doppelregulierungen unbedingt vermieden werden. Darüber hinaus sind produktspezifische besser geeignet als produktübergreifende Regelungen — so wie sie bei der bisherigen Umsetzung der Ökodesign Richtlinie üblich ist.