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Rechts- und Planungssicherheit für Betreiber von Industrieanlagen

Investitionen an deutschen Industriestandorten müssen gefördert werden. Erhalt und Ausbau der bestehenden Industriestandorte und die Realisierung neuer Vorhaben sind für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze und die Einhaltung hoher Umweltstandards unverzichtbare Voraussetzung.

Das deutsche Anlagenrecht, das Regelungen für den Betrieb und die Zulassung von Produktionsanlagen und Maschinen enthält, muss vernünftig ausgestaltet werden. Betreiber von Industrieanlagen benötigen Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen, daher muss die Genehmigungsfähigkeit von Industrieanlagen erhalten bleiben. Industrieprojekte dürfen nicht aufgrund erhöhter Komplexität der Genehmigungsverfahren angreifbar werden und scheitern. Zusätzliche Bürokratie, die zu Verfahrensverzögerungen und Kostensteigerungen für die Vorhabenträger führt, muss vermieden werden.

Die deutsche Industrie unterstützt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieemissionen weiter zu verringern. Gleichzeitig müssen für Unternehmen in der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Das deutsche Anlagenzulassungsrecht ist maßgeblich vom europäischen Recht geprägt. Die Mehrzahl der Vorgaben stammt aus EU-Richtlinien und -Verordnungen. Bei der Umsetzung der Richtlinien in deutsches Recht sollten keine Verschärfungen erfolgen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich führen.