Reformen im Investitionsschutz für mehr Akzeptanz

BDI-Präsident Grillo fordert mehr Transparenz in den Schiedsverfahren, einen Berufungsmechanismus und die Präzisierung von Rechtsbegriffen.

Der BDI begrüßt die neuen Vorschläge von EU-Kommission und Bundeswirtschaftsministerium im Investitionsschutz. „Wir freuen uns, dass die Politik jetzt wegweisende Reformen in Investitionsschutzabkommen vorantreiben will, von denen der BDI viele schon seit längerem fordert“, sagte BDI-Präsident Ulrich Grillo am Donnerstag in Berlin anlässlich eines Treffens der EU-Handelsminister. „Reformen sind dringend notwendig, um die Akzeptanz für Investitionsschutz zu steigern.“

Zu den zentralen Reformaspekten zählt für den BDI die Zusicherung des politischen Gestaltungsraums von Staaten. Außerdem müsse es mehr Transparenz in den Schiedsverfahren geben. Weitere Schritte seien die Einführung eines Berufungsmechanismus und die Präzisierung von Rechtsbegriffen.

„Wir unterstützen auch den Vorschlag von EU-Kommission und Bundeswirtschaftsministerium, über Investitionsstreitigkeiten künftig in einem ständigen Investitionsgericht zu verhandeln“, sagte Grillo. „Über neue Institutionen sollte gesprochen werden, ohne die TTIP-Verhandlungen zu verlangsamen.“

Deutsche Industrieunternehmen sind über Direktinvestitionen im Ausland internationalen stark verflochten. Deshalb sei ein hohes Schutzniveau enorm wichtig. Zudem müsse gewährleistet sein, dass Investoren nach wie vor direkt als Streitpartei vor dem Gericht klagen können. Dabei sei es für Unternehmen wichtig, in Streitfällen weiterhin an der Zusammensetzung des Schiedsgremiums beteiligt zu werden.

Die BDI-Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission finden Sie hier.