Reputation der deutschen Wirtschaft im Ausland gestärkt
"Mit der Ratifikation des Übereinkommens wird Deutschlands Sonderrolle in der Welt beendet werden. Die Nichtumsetzung der Konvention stellte eine erhebliche Belastung für die Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten dar", sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.
Deutsche Unternehmen wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit zunehmend auf die Nichtumsetzung der Konvention angesprochen, insbesondere wenn es darum ging, mit den ausländischen Vertragspartnern Vereinbarungen zur Korruptionsbekämpfung einzugehen. Mit der Ratifikation werde die Reputation der deutschen Wirtschaft im Ausland gestärkt. "Deutschland wird nun in der Korruptionsprävention als vollumfänglich engagiert angesehen werden", betonte Lösch.
Die UN-Konvention enthält die Verpflichtung, verschiedene Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern zu bestrafen. Bislang hatte Deutschland die Konvention im Jahr 2003 zwar unterzeichnet, aber als einziges westliches Industrieland nicht ratifiziert. Denn der in Deutschland gültige Straftatbestand zur Abgeordnetenbestechung erfüllte nicht die Vorgaben der Konvention. Nachdem Anfang des Monats das Gesetz zur Neuregelung der Abgeordnetenbestechung in Kraft getreten ist, steht der Ratifikation der Konvention nichts mehr im Wege.