Rückgriff auf Privatvermögen würde in Unternehmen negative Nebenwirkungen auslösen
„Sinnvoll ist der neue Vorschlag einer Stufenregelung bei der Bedürfnisprüfung für die Verschonung von der Erbschaftsteuer. Dies kann Belastungseffekte mildern“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber am Dienstag in Berlin.
„Es ist zweckmäßig, höhere Prüfschwellen im Rahmen der Bedürfnisprüfung einzuführen.“ Zwar gehe das Bundesfinanzministerium mittlerweile auf die BDI-Position zu und erkenne die Bedeutung qualitativer Merkmale an. Diese Kriterien müssten jedoch nicht nur bei der Festlegung von Grenzwerten berücksichtigt werden, sondern besser noch generell für die Erbschaftsteuer herangezogen werden.
Kritisch sieht der BDI weiterhin die Einbeziehung des bereits vorhandenen Privatvermögens von Erben. „Das Bundesverfassungsgericht hat einen so weitgehenden Eingriff nicht zwingend gefordert“, sagte Kerber. „Der Rückgriff auf das Privatvermögen würde in vielen Unternehmen negative Nebenwirkungen auslösen.“
Die Politik stehe bei den Familienunternehmen im Wort, die Erbschaftsteuer zu reformieren, ohne die Unternehmensnachfolge zu gefährden, unterstrich der BDI-Hauptgeschäftsführer. Es gehe darum, die deutsche erfolgreiche mittelständisch geprägte Unternehmenslandschaft zu schützen.
Eine Unterscheidung zwischen Arbeitsplätzen in großen und kleinen Unternehmen durch das Erbschaftsteuerrecht hält der BDI für falsch: Eine Bedürfnisprüfung ab einem Unternehmenswert von 20 Millionen Euro würde mehr als vier von zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen betreffen.
Der Umstieg bei der Definition des verschonungswürdigen Vermögens stellt Fragen. „Die Ausgestaltung dieser Regelung bleibt Dreh- und Angelpunkt der Reform. Hier brauchen die Unternehmen mehr Klarheit“, forderte Kerber.