„Schutzmechanismus gegen ungerechtfertigte Klagen“

Beim Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) braucht es zum Investitionsschutz aus Sicht des BDI klare Regeln und Definitionen.

Beim Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) braucht es zum Investitionsschutz aus Sicht des BDI klare Regeln und Definitionen.

Zur Entscheidung der EU-Kommission, Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zum Thema Investitionsschutz im Rahmen des transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens durchzuführen, äußert sich Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass die EU-Kommission bei dem sensiblen Thema Investitionsschutz einen engeren Austausch mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft sucht. Die deutsche Wirtschaft hat ein starkes Interesse an einem Abkommen, das auf der einen Seite Investitionen schützt sowie Marktzugang sichert und auf der anderen Seite die Möglichkeit von Regierungen und Parlamenten garantiert, zum Gemeinwohl ihrer Bürger Gesetze zu erlassen. Für die Rahmenbedingungen entsprechender Verfahren bedarf es präziser, transparenter und ausgewogener Regeln. Dazu gehören ein Schutzmechanismus gegen ungerechtfertigte bzw. unseriöse Klagen (»frivolous claims«), klare Definitionen zu zentralen Konzepten wie der schleichenden Enteignung sowie Verfahren, die einerseits transparent sind, andererseits Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen wahren.“

 

Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie im Anhang.