„Unnötige Eingriffe in unternehmensinterne Entscheidungen“
„Union und SPD planen unnötige Eingriffe in unternehmensinterne Entscheidungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Festsetzung einer bestimmten Relation der Vorstandsvergütung zum Durchschnittsgehalt greift tief in die unternehmerische Freiheit ein. Vereinzelte als unangemessen empfundene Gehälter dürfen nicht zu einer Bürokratieoffensive in über 1000 Unternehmen führen, in denen kein Anlass für noch mehr Regulierung besteht. Millionengehälter sind in den Vorstandsetagen der deutschen Wirtschaft die Ausnahme." Gibt Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, zu bedenken. „Der Gesetzgeber sollte sich am Regelfall orientieren, nicht an wenigen Einzelfällen.
Mit der vorgesehenen gesetzlichen Regelung zur Vorstandsvergütung wird die Corporate Governance-Debatte in Deutschland erheblich zurückgeworfen. Neben dem Aktiengesetz sieht der Deutsche Corporate Governance Kodex bereits heute eine Vielzahl von Kennziffern und Kriterien für eine angemessene Vorstandsvergütung vor, so etwa die Orientierung an der Vergütung relevanter Teile der Belegschaft. Die Auswirkungen dieser Regelungen scheint der Gesetzgeber nicht abwarten zu wollen.
Die geplanten Regelungen stehen für eine Tendenz, mit gesetzlichem Zwang in funktionierende Systeme, wie die Selbstregulierung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex, einzugreifen. Dies wirkt sich insgesamt negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen aus.
Mit der geplanten Entscheidung durch die Hauptversammlung untergräbt der Gesetzgeber eine effektive Ausgestaltung der Kontrolle von Vorstand und Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat – dieser würde in seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand erheblich geschwächt.“