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Verbände im Visier des Bundeskartellamts

In Wirtschaftsverbänden besteht seit einigen Jahren die Sorge, dass Verdachtsmomente von Wettbewerbsbehörden in einer Branche auf Verbände als Plattform übertragen werden. Externe Berater, die als vorbeugende "Compliance"-Maßnahme dazu raten, Verbandsmitarbeit einzuschränken, verunsichern zusätzlich. Bundeskartellamt, BDI und weitere Verbände haben daher zu Beginn der Irritationen ihr gemeinsames Verständnis von kartellrechtskonformer Verbandsarbeit in einem abgestimmten Ergebnisvermerk festgehalten.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt hat sich seitdem mehrfach zur unerlässlichen Rolle von Verbänden geäußert und betont, „dass Unternehmensverbände in unserer Wirtschaftsordnung sehr wichtige Funktionen erfüllen und wir die Arbeit der Verbände unterstützen.“ Im September 2018 haben Präsident Mundt und der damalige BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang in einem Gespräch zusammen mit weiteren Verbands- und Unternehmensvertretern weites Einvernehmen zur wichtigen Rolle von Verbänden erzielt und in einem abgestimmten Ergebnisvermerk das gemeinsame Verständnis von Wettbewerbsbehörde, Unternehmen und Verbänden zur kartellrechtskonformen Verbandsarbeit artikuliert. Dieser kann nach wie vor Geltung beanspruchen. 

Warum ist das Thema so wichtig?

In der Industrie besteht seit Längerem eine Verunsicherung hinsichtlich des Zusammenkommens und des zulässigen Austauschs von Vertretern derselben Branche in Verbänden und Dachverbänden. Geschürt wurde diese Verunsicherung durch eine entsprechende Beratungspraxis. Es war daher aus Sicht des BDI wünschenswert, dass das Bundeskartellamt klarstellend zu Verbandsaktivitäten Stellung bezieht und verdeutlicht, dass eine Verbandstätigkeit, in der die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, unbedenklich und erwünscht ist. Für den BDI geht es in erster Linie darum, den Mitgliedern der Industrieverbände Sicherheit in Bezug auf ihre verbandlichen Aktivitäten zu geben. Letztlich sind Wirtschaftsverbände legitime Mittler von Interessen zwischen der Wirtschaft und Politik. Sie sind aufgrund ihrer binnendemokratischen Struktur in der Lage, Interessen zu bündeln und gegenüber der Politik zu artikulieren. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es oftmals die einzige Möglichkeit, sich zu artikulieren. Im Übrigen setzen Legislative und Exekutive selbst darauf, abgestimmte Positionen von den jeweils betroffenen Interessengruppen zu erhalten. Dies hat Bundeskartellamtspräsident Mundt ebenfalls in dem Gespräch im September 2018 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Was steht in dem zwischen Kartellamt und BDI abgestimmten Ergebnisvermerk?

Inhaltlich ist in dem Ergebnisvermerk das gemeinsame Verständnis von Bundeskartellamt und Industrieverbänden zum Ausdruck gekommen, dass kartellrechtskonforme Verbandsarbeit ein substanzielles Element der Sozialen Marktwirtschaft ist. Bundeskartellamtspräsident Mundt hat erklärt, dass sich die bisherigen Verfahren des Bundeskartellamts, in denen auch gegen Verbände ermittelt worden sei, keineswegs gegen Verbandsarbeit als solche gerichtet haben. Er hat die besondere Bedeutung und Verantwortung von Verbänden im politischen Prozess hervorgehoben. Mit Präsident Mundt war vereinbart worden, das Ergebnis dieses Verbändegesprächs in Form eines Ergebnisvermerks zusammenzufassen. Er selbst hat seine Haltung auch noch einmal in einem Fachartikel veröffentlicht.