Verlängerung des Spitzenausgleichs: Ein Jahr ist zu wenig

Anlässlich der erwarteten Zustimmung des Bundesrats zum „Gesetz zur einjährigen Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“ und des „13. Deutschen Energiesteuertages“ äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Verlängerung des Spitzenausgleichs um ein Jahr ist zu wenig.“

Ohne eine grundsätzliche Senkung der Stromsteuer ist der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer unverzichtbar. Nur so lassen sich die für unsere Unternehmen dringend notwendigen Entlastungen im kommenden Jahr sicherstellen. Die Verlängerung um ein Jahr ist zu wenig. Die Regierung muss eine wettbewerbsfähige Energiebesteuerung für die Unternehmen auch ab 2024 gewährleisten, um den Standort Deutschland nicht zusätzlich zu schwächen. Die Energiekosten werden absehbar auf einem hohen Niveau bleiben.

Zum Erreichen der Klimaziele muss ein nachhaltiges Steuerrecht die Unternehmen stärken. Wettbewerbsfähige Energie- und Stromsteuern sind für die Unternehmen zentral, damit sie ihre Produktion auch in Krisenzeiten sichern und stärken. Eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau ist dringend notwendig, um die Elektrifizierung der deutschen Wirtschaft zu beschleunigen.