„Weg zu einer besseren Leistungsfähigkeit“
Der BDI begrüßt die gerichtliche Entscheidung zur dritten Startbahn auf dem Münchner Flughafen.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) für die Dritte Startbahn am Flughafen München kommentiert Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung:
„Mit seinem positiven Votum erteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) der sorgfältigen Planung des Münchner Flughafens ein Gütesiegel. Das Gericht ebnet damit den Weg zu einer besseren Leistungsfähigkeit des zweitgrößten Luftdrehkreuzes Deutschlands. Das ist aus Sicht der deutschen Industrie und Millionen Flugreisender dringend notwendig. Nun muss es darum gehen, im gemeinsamen Dialog die Akzeptanz in der Region zu stärken.“