Zollrechtliche Maßnahmen sollten Unternehmen entlasten

Der BDI hat einen Fünf-Punkte-Plan für zollrechtliche Erleichterungen im Zuge der Covid-19 Pandemie aufgestellt. Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, betont, dass auch der blinde Fleck der zollrechtlichen Erleichterungen in den Blick genommen werden müsse.

„Der wirtschaftliche Einschnitt durch die Covid-19 Pandemie ist massiv. Die Bundesregierung hat der deutschen Wirtschaft unterschiedlichste Hilfen zugesagt, um den Schaden der Pandemie bestmöglich zu mildern. Dies begrüßen wir sehr, allerdings sollte bei diesen Maßnahmen auch der blinde Fleck der zollrechtlichen Erleichterungen in den Blick genommen werden.

Der Einbruch des Welthandels ist eine weitere Belastungsprobe für die exportorientierte deutsche Wirtschaft, die eng in globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist. Zollrechtliche Erleichterungen können gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen dringend benötigte Liquidität schaffen.

Um Liquiditätsprobleme effektiv zu mildern, sollte die Bundesregierung zügig die Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit der Umsatzsteuer auf den Weg bringen. Zudem sollte produzierenden Unternehmen ein Zahlungsaufschub bei den Zollabgaben gewährt werden. Damit würde Kongruenz zu den übrigen steuerpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung hergestellt.

Die Zollbehörden sollten zudem noch stärker die aktuelle Notsituation der Unternehmen berücksichtigen und, wo möglich, administrative Erleichterungen schaffen und Fristen verlängern.“