BDI zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz und Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, äußert sich zum heutigen Kabinettsbeschluss über das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz und Wasserstoffbeschleunigungsgesetz:

„Für eine wettbewerbsfähige Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität ist die Überarbeitung des CO2 -Speicherungsgesetzes ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Hierdurch werden nun endlich die gesetzlichen Grundlagen für CCS und CCU geschaffen und wesentliche Hemmnisse für den Markthochlauf beseitigt. 

Vor dem Hintergrund langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie langer Vorlaufzeiten für den Bau der notwendigen Infrastruktur muss das Tempo im parlamentarischen Verfahren nun aufrechterhalten werden. Weitere bereits identifizierte regulatorische Hürden, wie die Ratifizierung des Londoner Protokolls für den Export von CO2, müssen kurzfristig überwunden werden. 

Neben rechtlichen Rahmenbedingungen muss für einen raschen Hochlauf der CCS und CCU-Technologien die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden. Der dringend notwendige Aufbau einer CO2-Infrastruktur muss nun vorangetrieben und Investitionsanreize müssen gesetzt werden. 

Ein schneller und erfolgreicher Wasserstoffmarkthochlauf ist eine weitere zentrale Voraussetzung für die Transformation der Industrie. Der Beschluss für ein Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz ist daher grundsätzlich zu befürworten. Allerdings bleibt der Kabinettsentwurf hinter den Möglichkeiten zurück, um spürbare Beschleunigungen und Verfahrenserleichterungen zu schaffen.“