EU-Lieferkettenregulierung: Kompromiss bedroht europäische Wirtschaft
„Der politische Kompromiss im Trilog-Verfahren bedroht Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft, da sich Unternehmen aufgrund rechtsunsicherer Bestimmungen und dadurch drohender Sanktions- und Haftungsrisiken aus wichtigen Drittländern zurückziehen könnten. Menschenrechten und Umwelt werden durch den Rückzug europäischer Unternehmen kein Dienst erwiesen – im Gegenteil.
Menschenrechte und Umweltschutz sind Anliegen, die Politik und Wirtschaft einen. Angesichts der Größe der Herausforderung ist es falsch, die Aufgabe des Schutzes dieser Rechte vorrangig auf die Unternehmen abzuwälzen. Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in den Lieferketten und tun schon heute das ihnen Mögliche, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Der Kompromiss geht in zentralen Punkten über die in Deutschland geltenden Bestimmungen hinaus und enthält zahlreiche Rechtsunsicherheiten, u. a. bei Haftungsfragen, der Definition der Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten sowie den Umwelt- und Menschenrechtsstandards. Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zeigen sich viele negative und unbeabsichtigte Auswirkungen und hohe bürokratische Belastungen. Deutschlands Partnerländer empfinden die Lieferkettenregelungen als protektionistisch. Das kann im globalen Wettbewerb nicht im Interesse Europas sein.
Der BDI appelliert an Parlament und Rat, den Kompromiss abzulehnen.“