Datenschutzrecht darf kein Innovationshemmnis werden
Über die Hälfte der deutschen Unternehmen erfüllt noch nicht die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Aus diesem Grund und anlässlich des heutigen Europäischen Datenschutztags hat der BDI einen Leitfaden erstellt, der Unternehmen und Verbänden hilft, den Datenschutz wirksam umzusetzen. Bei Datenschutz-Verstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro, bei Unternehmen bis zu vier Prozent des Weltjahresumsatzes.
„Keinesfalls darf Datenschutzrecht zum Innovationshemmnis und Standortnachteil werden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung. Rechenschaftspflichten kosten Ressourcen, Zeit und Geld. Dazu kommt, Verarbeitungsverzeichnisse zu erstellen, Prozesse in der Produktentwicklung anzupassen und zusätzliche Informations- und Löschpflichten zu berücksichtigen. Der BDI fordert eine einheitliche und innovationsfreundliche Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland und Europa.“