BDI zum Onlinezugangsgesetz: Deutschland verharrt im digitalen Stillstand
„Mit dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes verharrt Deutschland im digitalen Stillstand – eine weitere Bremse für die Wirtschaft. Dem OZG-Änderungsgesetz mangelt es an Verbindlichkeit und Tempo. Erst 2029 und nur vom Bund bereitgestellte Verwaltungsverfahren voll digital anzubieten, ist für die Industrie zu wenig. Die Wirtschaft benötigt bis spätestens 2026 eine voll digitalisierte Verwaltung.
Für die grüne und digitale Transformation sind digitalisierte Verwaltungsverfahren essenziell. Nur wenn endlich das angekündigte Deutschlandtempo in der Verwaltungsdigitalisierung eingelegt wird, kann die Verdoppelung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei 765.000 unbesetzten Stellen in der Verwaltung bewältigt werden. Für Bund, Länder und Kommunen sind Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung dringende Zukunftsinvestitionen, die auch in Zeiten klammer Kassen nicht vernachlässigt werden dürfen.
Bund, Länder und Kommunen müssen konsequent die Registermodernisierung vorantreiben, damit Unternehmen und Bürger nicht länger durch das wiederholte Übermitteln von Daten an die öffentliche Verwaltung unnötig hohe Bürokratieaufwände haben. Das Once-Only-Prinzip muss endlich für Verwaltungsinteraktionen grundgesetzlich verbrieft werden. Das Organisationskonto muss bundesweit verfügbar sein und als Portal zu allen für die Wirtschaft relevanten Verwaltungsleistungen fungieren.“