Heizungsgesetz bedarf Überarbeitung
„Das Heizungsgesetz bedarf einer Überarbeitung. Die Option zur Nutzung erneuerbarer flüssiger und gasförmiger Brennstoffe für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden muss bestehen bleiben. Für erneuerbare flüssige und gasförmige Brennstoffe müssen dieselben Fristen gelten wie für Strom und Fernwärme. Für das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung im Gebäudesektor braucht es alle denkbaren Optionen.
Damit die Wärmewende wirklich gelingt, muss deutlich mehr saniert werden als nur die Heizung. Der Energieverbrauch für den Betrieb einer Heizung mit erneuerbaren Energien bei Gebäuden sollte unseren Berechnungen zufolge bis 2030 durchschnittlich halbiert werden. Das Miteinander von erneuerbaren Energien und Effizienz muss einen höheren Stellenwert bekommen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele muss bei Gebäuden noch dieses Jahr eine Sanierungswelle anrollen.“