Entscheidung des BVG zur verfassungskonformen Fortführung des Solidaritätszuschlags: Ein herber Rückschlag für die Unternehmen
„Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen. Jetzt ist die Politik am Zug: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Dass der Zuschlag verfassungsgemäß ist, heißt nicht, dass er wirtschaftlich sinnvoll ist und fortbestehen muss.
Das Urteil hätte die Ungleichbehandlung vieler Unternehmen, auf deren Schultern ein hoher Anteil an dem Aufkommen des Solidaritätszuschlags lastete, beenden können. Die künftigen Koalitionspartner müssen jetzt dringend handeln und beweisen, dass sie es ernst meinen mit der angekündigten steuerlichen Entlastung der Unternehmen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle wäre ein wichtiges Signal an die Wirtschaft und ein erster Schritt hin zu wettbewerbsfähigen Unternehmensteuern.
Deutschland braucht endlich wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern von höchstens 25 Prozent. Nur so lassen sich Investitionen mobilisieren, der Standort stärken und die Wachstumsschwäche überwinden.“