CSRD-Berichtspflicht: Zeitnah verabschieden, um Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu geben

Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin, vor dem Kabinettsbeschluss der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): „Die Vorlage des Gesetzentwurfs hat lange gedauert. Das Kabinett muss nun zügig für Rechtssicherheit bei den Unternehmen sorgen.”

„Die Vorlage des Gesetzes hat lange gedauert, jetzt muss das Gesetz zeitnah verabschiedet werden, um den Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu geben. Die CSRD muss möglichst praxistauglich umgesetzt und auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränkt werden, um keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen zu verursachen. Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Durch die hohe Komplexität der Berichtspflichten müssen deutsche Unternehmen enorme personelle und finanzielle Kapazitäten aufbringen. 

Der morgen erwartete Kabinettsbeschluss muss unbedingt eine Ausweitung des Kreises zugelassener Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts beinhalten. Indem Unternehmen in Deutschland zwischen Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Dritten frei wählen können, lassen sich Kapazitätsengpässe und hohe Kosten bei der externen Prüfung vermeiden. 

An einigen Stellen müssen Verschärfungen gegenüber der europäischen Vorlage verhindert werden, insbesondere sollte das elektronische Berichtsformat erst für die Offenlegung von Lageberichten verpflichtend sein. Außerdem sollten doppelte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden, zum Beispiel mit Blick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.“