Ausgleichszölle auf E-Autos aus China: Kein Widerspruch zu Verhandlungen
„Vorläufige Ausgleichszölle sind kein Widerspruch zu Verhandlungen. Es ist gängige und konstruktive Praxis, die Anwendung von handelspolitischen Instrumenten mit Verhandlungen zu begleiten. Wichtig ist jetzt, das Zeitfenster bis zur Einführung permanenter Zölle im Herbst für intensive Gespräche mit Peking zu nutzen. Eine Verhandlungslösung, in der China verbindliche Zusagen für den Abbau staatlicher Subventionen macht, wäre der beste Weg. Die Verhandlungslinie der Kommission sollte die Interessenvielfalt in der EU widerspiegeln.
Die EU muss beim Ausbalancieren zwischen dem richtigen Umgang mit Industriepolitik und offenen Märkten neue Wege gehen. Ziel muss immer die kurz- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sein.
Der BDI tritt dafür ein, marktverzerrende Auswirkungen staatlicher Industriepolitik zu minimieren und unfairen Handelspraktiken entgegenzutreten. Die heute vorgelegte Untersuchung der europäischen Kommission bestätigt, dass Chinas besonderer Mix aus starker parteistaatlich gelenkter Wirtschaft und freiem Wettbewerb ein besonderes Maß an Marktverzerrung hervorbringt. Es ist konsequent und entspricht WTO-Regeln, dass die vorläufigen Ausgleichszölle wie geplant in Kraft treten. Der BDI appelliert an EU-Kommission und Mitgliedstaaten, nach außen Geschlossenheit zu demonstrieren. Nationale Alleingänge schwächen nicht nur die Position der EU-Kommission im laufenden Verfahren, sondern sind eine Hypothek für den Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente in der Zukunft.”