Bundeshaushalt 2024: Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden

Anlässlich der Vorstellung des Bundeshaushalts 2024 äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Notwendige Einsparungen im Haushalt dürfen nicht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden.“

„Notwendige Einsparungen im Haushalt dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht weiter schwächen. Es ist gut und angemessen, dass der Bundeshaushalt nun wieder im Einklang mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse steht. Diesen wichtigen Schritt zur Konsolidierung der Finanzpolitik begrüßen wir ausdrücklich. Zugleich ist eine konsequente Priorisierung der Ausgaben erforderlich. Dabei müssen die Stärkung des Standorts und geeignete Investitionsanreize insbesondere mit Blick auf die digitale Transformation, den Klimaschutz und eine nachhaltige, verlässliche Energieversorgung zentrale Punkte sein.

Wir brauchen bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen am Standort – und zwar jetzt und nicht irgendwann. Deutschland fällt bei Investitions- und Standortentscheidungen immer mehr zurück. Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind nicht wettbewerbsfähig. Um steuerliche Anreize für die Unternehmen zu schaffen, bedarf es eines Steuerreformpakets mit Investitionsprämie. Die Wirtschaft ist auf Anreize für Investitionen in den Klimaschutz angewiesen.

Unser Land hat kein Steuereinnahmeproblem. Deutschlands Steuereinnahmen wachsen, die Steuerquote ist auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung. Haushaltskürzungen zu Lasten der Wirtschaft und mittelbare Steuererhöhungen sind kontraproduktiv.“