Zugang und Nutzung von Gesundheitsdaten entscheidend für Gesundheitswirtschaft

Zum Kabinettsbeschluss über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Digitalgesetz sagt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Der Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ist von entscheidender Bedeutung, um Deutschland zu einem attraktiven Forschungsstandort für die industrielle Gesundheitswirtschaft zu machen.“

„Der Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ist von entscheidender Bedeutung, um Deutschland zu einem attraktiven Forschungsstandort für die industrielle Gesundheitswirtschaft zu machen. Deutschland hat erheblichen Aufholbedarf im internationalen Vergleich. Der industriellen Gesundheitswirtschaft mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und dem Digitalgesetz einen gleichberechtigten Datenzugang zu Forschungszwecken zu geben, war längst überfällig. Um Deutschland zum führenden Standort der Gesundheitsindustrie zu machen, braucht es mehr gesetzgeberischen Mut und Verfügbarkeit von Daten.

Die elektronische Patientenakte muss in ein Widerspruchsmodell überführt und die Datenschutzkoordination mit einer Federführung versehen werden, um die Datenschutzaufsicht zu vereinheitlichen. Statt den notwendigen Schutz sensibler Gesundheitsdaten für die Forschung mit überschießenden bürokratischen Anforderungen zu belasten, sollte die zuständige Aufsichtsbehörde eine echte Durchgriffsbefugnis erhalten.

Im parlamentarischen Verfahren ist eine Harmonisierung der nationalen Gesundheitsdatennutzung mit dem laufenden Legislativvorhaben auf EU-Ebene sicherzustellen. Deutschland darf keinen Sonderweg gehen, sondern muss den Metadaten-Katalog auf nationaler Ebene analog zur EU ausgestalten.“