Heizungsgesetz: Pragmatische Verfahrensweisen und Korrekturen bei der Förderung erforderlich

Den für Freitag erwarteten Bundestagsbeschluss zum Heizungsgesetz kommentiert Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer: „Pragmatische Verfahrensweisen und Korrekturen bei der Förderung sind erforderlich.“

„Der politische Streit um das Gebäudeenergiegesetz hat große Verunsicherung erzeugt und die Gebäudesanierung quasi zum Erliegen gebracht. Auch wenn das monatelange Ringen in der Koalition um das Heizungsgesetz nun endlich ein Ende findet, finden sich noch immer zahlreiche handwerkliche Schnitzer. Insbesondere das Förderkonzept ist dringend korrekturbedürftig. Die geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch würde bedeuten, dass sinnvolle Sanierungsmaßnahmen wie der Einbau von Flächenheizungen ausbleiben, weil die Kosten den Förderrahmen weit übersteigen.

Pragmatische Verfahrensweisen und Korrekturen bei der Förderung sind erforderlich, damit die notwendige Sanierungswelle ins Rollen kommt. Auch erneuerbare Wärmeerzeuger, die Teil einer Hybridheizung sind, müssen Sprinter-Bonus-fähig sein können. Effizienzmaßnahmen wie Fassadensanierung müssen attraktiver gefördert werden, damit der Einsatz von erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen bei Gebäuden Hand in Hand geht. Bei Gebäuden muss weit mehr saniert werden als nur die Heizung.“