Klimaschutzverträge: Werden gebraucht, um die nachhaltige Transformation voranzubringen

Zur ersten Runde der Ausschreibung der Klimaschutzverträge sagt BDI-Präsident Siegfried Russwurm: „Die Klimaschutzverträge werden gebraucht, um die nachhaltige Transformation voranzubringen.“

Die Klimaschutzverträge werden gebraucht, um die nachhaltige Transformation voranzubringen; der BDI begrüßt daher den Start der ersten Ausschreibungsrunde. Umfangreiche staatliche Unterstützung ist nötig, wenn die politisch gewünschte Transformation hin zur Klimaneutralität in kurzer Zeit gelingen soll. Wichtig ist, dass die Unternehmen mit ihren Dekarbonisierungsprojekten jetzt zügig loslegen und dabei auf die politische Unterstützung zählen können.

Die Vorgaben im deutschen Klimaschutzgesetz und der europäischen Klimaschutzverordnung, bis 2045 bzw. 2050 klimaneutral zu werden, führen zu einem kurzen Zeitrahmen für die Einführung neuer Pro­duktionsverfahren. In manchen Fällen müssen Anlagen ersetzt werden, die das Ende ihrer Lebensdauer noch lange nicht erreicht haben. Es braucht daher sektorspezifische Maßnahmen, die die Risiken in Investitionen in neue Anlagen und ihren Betrieb absichern. Die höheren Betriebskosten neuer Anlagen für die Industrie sind beträchtlich und begründen - da international weiter kein Level Playing Field existiert - eine intensive Flankierung durch die Politik.

Der BDI begrüßt, dass laut Wirtschaftsplan KTF für die Klimaschutzverträge in diesem Jahr 200 MillionenEuro zur Verfügung stehen. Bedauerlich ist aber, dass dies eine Kürzung um rund 40 Prozent bedeutet gegenüber den 343 Millionen Euro, die vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts veranschlagt waren. Insgesamt ist für das Förderprogramm Klimaschutzverträge ein zweistelliger Milliardenbetrag angekündigt, allerdings wird der genaue Betrag Gegenstand künftiger Haushaltsverhandlungen sein - das sorgt für Unsicherheit. Damit die Unternehmen verlässlich mit dem neuen Instrument planen können, müssen die in den Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre vorgesehenen Summen von der Bundesregierung zukunftssicher zur Verfügung gestellt werden.