Bürokratieentlastungsgesetz: Bundesregierung verpasst überfälligen Befreiungsschlag

Zur Vorlage des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) im Kabinett äußert sich Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin: „Während viele Unternehmen hohe – und weiterwachsende – Bürokratie als Standortnachteil benennen, verpasst die Bundesregierung mit dem Entwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz den überfälligen Befreiungsschlag.“

„Während viele Unternehmen hohe – und weiterwachsende – Bürokratie als Standortnachteil benennen, verpasst die Bundesregierung mit dem Entwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz den überfälligen Befreiungsschlag. Die ohnehin wenigen, noch dazu viel zu kleinteiligen Maßnahmen bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Ein klares und in der Praxis spürbares Entlastungssignal sieht anders aus.

Wenn Bundesministerien offenbar der politische Wille fehlt, sollten zumindest praktische Instrumente zum Einsatz kommen. Ressortübergreifende Praxischecks unter Einbindung unternehmerischer Perspektiven sind geeignet, um die Anwendung von Recht spürbar zu verbessern und dabei unnötige Bürokratie abzubauen. Die Kultur des Misstrauens gegenüber der Wirtschaft sollte einer vertrauensbasierten Regulierung weichen.

Obwohl längst zahlreiche Entlastungsvorschläge aus der Wirtschaft vorliegen, wurden im Bürokratieentlastungsgesetz nur elf von 442 Vorschlägen adressiert. Das reicht vorne und hinten nicht. Der BDI schlägt in einem heute veröffentlichten Positionspapier 17 Projekte zur Entbürokratisierung vor. Darunter fordern wir neben weiteren Entlastungsvorschlägen, den Aufwand des nationalen Lieferkettengesetzes zu reduzieren. Hier droht die Gefahr, sich im bürokratischen Klein-Klein zu verlieren. Viele mittelständische Unternehmen sind bereits schlicht überfordert von immer mehr Vorgaben. Auch die Verwaltungsmodernisierung muss jetzt vorankommen. Das politische Ziel, erst bis 2029 alle angebotenen Verwaltungsverfahren des Bundes Ende-zu-Ende digital anzubieten, ist ambitionslos und wird den Bedarfen des Industriestandorts nicht gerecht. Bund und Länder müssen gemeinsam sicherstellen, dass spätestens Ende 2026 alle OZG-Leistungen volldigital bundesweit verfügbar sind.“