EU-Lieferkettengesetz: Weiterer Rückschlag für Europas Wettbewerbsfähigkeit

Zur heutigen Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz äußert sich BDI-Präsident Siegfried Russwurm: „Die Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz ist ein weiterer Rückschlag für Europas Wettbewerbsfähigkeit und schafft neue Hindernisse für Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft.“

„Die heutige Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ist ein weiterer Rückschlag für Europas Wettbewerbsfähigkeit und schafft neue Hindernisse für Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft. Die Richtlinie beruht auf wirklichkeitsfremden Vorstellungen und bürdet Unternehmen uneinlösbare Pflichten auf, die einen enormen bürokratischen Aufwand verursachen. Aufgrund rechtsunsicherer Bestimmungen und dadurch drohender Sanktions- und Haftungsrisiken könnten sich Unternehmen aus wichtigen Drittländern zurückziehen. Menschenrechten und Umweltschutz wird durch den Rückzug europäischer Unternehmen kein Dienst erwiesen.  

Das Vorgehen der belgischen Ratspräsidentschaft und der Berichterstatterin im Europaparlament, das Projekt gegen alle Widerstände und um jeden Preis im Hinterzimmer durchzudrücken, ist beispiellos. Das Vertrauen in die europäischen Institutionen und in einen ordentlichen Gesetzgebungsprozess wurde hierdurch massiv geschädigt. Der Eindruck, der in der Wirtschaft dadurch geschaffen wurde, ist mit Blick auf die kommenden Europawahlen fatal. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass in einer anhaltenden Wirtschaftskrise und entgegen aller Beteuerungen von „Wettbewerbsfähigkeit“, „Industrial Deal“ und „Bürokratieabbau“ ein nach wie vor hoch problematisches und die Unternehmen massiv belastendes Vorhaben verfolgt wird. Auch eine gute Absicht rechtfertigt kein schlechtes Gesetz. 

Die grundsätzlichen Zielsetzungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verfolgt und unterstützt die deutsche Industrie in ihrem eigenen Einflussbereich mit ganzer Kraft und Überzeugung. Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in den Lieferketten und tun das ihnen Mögliche, ihrer Verantwortung kontinuierlich und systematisch gerecht zu werden. 

Angesichts der Größe der Herausforderung ist es falsch, die Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt von der zwischenstaatlichen Ebene vorrangig auf Unternehmen zu verlagern. Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zeigen sich viele negative und unbeabsichtigte Auswirkungen und hohe bürokratische Belastungen. Deutschlands Partnerländer empfinden die Lieferkettenregelungen als protektionistisch.“