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@Anne Nygård (@polarmermaid)
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Der Deutsche Corporate Governance Kodex

Die Regierungskommission plant 2026, den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zu überarbeiten. Dabei soll der neue Kodex inhaltlich gestrafft werden. Der DCGK bildet die Grundlage für die jährliche Entsprechenserklärung börsennotierter deutscher Gesellschaften nach dem Aktiengesetz.

In Deutschland müssen börsennotierte Aktiengesellschaften jährlich über die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine Erklärung abgeben. Der regelmäßig von der Regierungskommission aktualisierte Kodex enthält Empfehlungen („soll“) und Anregungen („sollte“) für die Unternehmensleitung und -überwachung börsennotierter deutscher Gesellschaften. Der Kodex soll das Corporate Governance-System für nationale und internationale Anleger, Arbeitnehmer, Kunden und die Öffentlichkeit transparenter machen und das Vertrauen in die Unternehmensführung stärken. Zwar sind die Empfehlungen und Anregungen nicht verbindlich, allerdings sind nach § 161 AktG Abweichungen zu den Empfehlungen zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - „Comply or Explain“.
Zuletzt hatte die Regierungskommission 2022 den DCGK Präambel - dcgk - deutsch überarbeitet.

Wesentliche Inhalte des DCGK 2022

Der Kodex 2022 betont in besonderem Maße die Bedeutung von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (Environmental Social Governance, kurz „ESG“). Börsennotierte Unternehmen sollen in ihrer Unternehmensstrategie und Unternehmensplanung auch soziale und ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die Verantwortung von Vorständen und Aufsichtsräten insbesondere für Nachhaltigkeit und Soziales wird dadurch verstärkt. Zudem wurden durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) Änderungen im Kodex erforderlich.

Ausblick

Am 5. August 2026 hat die Regierungskommission Änderungsvorschläge zum Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Mit den Änderungen 2026 wird der Kodex maßgeblich gestrafft. Dabei werden Doppelungen innerhalb des Kodex beseitigt, überholte Formalanforderungen gestrichen und Anpassungen an aktuelle gesetzliche Regelungen vorgenommen. Unter anderem betreffen die Änderungen folgende Bereiche:

  • Streichung der Nachhaltigkeitsexpertise im Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und von Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, aufgrund von kodexinternen Redundanzen und der gesetzlichen Regelungen der CSRD.
  • Streichung der Empfehlung zum geschützten Hinweisgebersystem, aufgrund der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Streichung der Berichtspflicht über ein digitales Sitzungsformat.
  • Verschlankung der Vorgaben zum Vergütungssystem, aufgrund gesetzlicher Regelungen in § 87a AktG.
Ansprechpartner

Inga Waldmann

Referentin Recht und Steuern
BDI e.V.