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Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG)
Mit dem Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der BDI begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich, sieht jedoch in zentralen Punkten Nachsteuerungsbedarf, um Datenzugang, Interoperabilität und moderne Betriebsmodelle praxistauglich und innovationsfreundlich auszugestalten. Entscheidend ist, dass die nationale Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) zu einem skalierbaren, rechtssicheren und international anschlussfähigen Datenökosystem führt. Nur so lassen sich die Innovations- und Investitionspotenziale der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) voll ausschöpfen und der Standort Deutschland nachhaltig stärken.
