Wettbewerbsrechtliche Compliance verstehen
Es ist unerlässlich für jedes Unternehmen, die wesentlichen Prinzipien des Wettbewerbsrechts zu verstehen – und zwar bei jeder Entscheidung über Strategie, Preispolitik, Vertriebskanäle und andere unternehmerische Themen. Ein unternehmensinternes Regelwerk für Compliance (rechtskonformes Verhalten) kann Vorgesetzten und Mitarbeitern helfen, Verstöße zu vermeiden. Dieses muss jedoch individuell auf jedes einzelne Unternehmen angepasst werden.
Compliance ist Erfolgsfaktor
Effektive und effiziente Compliance-Systeme sind inzwischen in sehr vielen deutschen Unternehmen zum Standard geworden. Dabei sind die eingesetzten Instrumente ebenso vielfältig und individuell wie die Betriebe selbst. Doch noch ist viel zu tun: Die Unternehmen müssen die Qualität ihrer Compliance-Systeme überwachen und die Politik muss die rechtlichen Rahmenbedingungen optimieren. Nur so kann ein faires System entstehen, von dem letztlich die gesamte Gesellschaft profitiert.
Hinweisgeberschutzgesetz – Schonfrist vorbei
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird in Deutschland die EU-Richtlinie 2019/1937 „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ umgesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen und Behörden interne Meldestellen einzurichten haben, bei denen Hinweisgeber vertraulich Verstöße melden können. Zudem sollen hinweisgebende Personen gegen Repressalien aufgrund der Meldung geschützt werden.
Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz hinweisgebender Personen umgesetzt werden. Die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im Oktober hat gezeigt, dass es noch Diskussionsbedarf zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf gibt.
Zwischen europäischem Grünen Deal und einer Wirtschaft im Dienste der Menschen
Ende Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Richtlinie für Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vorgelegt. Für die europäischen Unternehmen ergeben sich aus den geplanten EU-Vorschriften weitreichende Pflichten, inklusive finanzieller Sanktionen im Falle von Verstößen sowie einer zivilrechtlichen Haftung für entstandene Schäden, die ihre globale Wettbewerbsfähigkeit deutlich gefährden.
EU-Gesetzgebungsverfahren zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten droht Unternehmen zu überfordern
Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit angenommen. Damit soll ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt in allen Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb der EU gefördert werden.