EU-Dual-Use Reform
Nach mehr als fünf Jahren haben sich die europäischen Gesetzgeber auf eine Reform der EU-Dual-Use-Verordnung geeinigt. Ziel der Reform war ein stärkerer Beitrag der Ausfuhrkontrolle zum Schutz von Menschenrechten. Die deutsche Industrie unterstützt dieses Ziel ausdrücklich. Die nun getroffene politische Einigung ist jedoch für Menschenrechtsschutz und Ausfuhrkontrollen ein unbefriedigender Minimalkompromiss.
EU-Dual-Use-Reform
Die deutsche Industrie verurteilt den Missbrauch telekommunikationstechnologischer Überwachungsgüter zur Unterdrückung zentraler Menschenrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der Vorschlag des BDI zur Reform der EU-Dual-Use-Verordnung stärkt den Schutz zentraler Menschenrechte, schafft Rechtssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und formuliert damit einen konstruktiven Beitrag zum Abschluss eines langwierigen Reformprozesses in der EU.