Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Der Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpasst die Chance zu echter Entlastung. Der BDI bewertet den rückwirkenden Wegfall der Berichtspflichten zwar positiv, aber die vorgeschlagenen Änderungen schwächen das Gesetz lediglich in Teilbereichen ab. Ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau wird nicht erreicht, denn die Kernvorgaben des Gesetzes gelten fort. Um kurzfristig ein Level Playing Field auf dem europäischen Binnenmarkt herzustellen und echte Entlastung für Unternehmen zu schaffen, fordert der BDI eine komplette Aussetzung des LkSG inklusive aller Sanktionen.
Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Der vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpasst die Chance zu echter Entlastung. Der BDI bewertet den rückwirkenden Wegfall der Berichtspflichten zwar positiv, aber die vorgeschlagenen Änderungen schwächen das Gesetz lediglich in Teilbereichen ab. Ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau wird nicht erreicht, denn die Kernvorgaben des Gesetzes gelten fort. Um kurzfristig ein Level Playing Field auf dem europäischen Binnenmarkt herzustellen und echte Entlastung für Unternehmen zu schaffen, fordert der BDI eine komplette Aussetzung des LkSG inklusive aller Sanktionen.
Rohstofflieferketten – Initiativen für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit
Deutschland ist auf eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen angewiesen. Die Abhängigkeit von rohstoffreichen Ländern nimmt weiter zu. Die deutsche Industrie unternimmt bereits freiwillig große Anstrengungen für einen verantwortungsvollen Rohstoffbezug. Viele strukturelle Herausforderungen vor Ort kann sie jedoch nicht allein lösen, sondern nur mit politischer Unterstützung.
Die Bundesregierung darf der EU-Lieferkettenrichtlinie nicht zustimmen
Der Abstimmungsprozess um eine EU-Lieferkettenrichtlinie steht möglicherweise kurz vor seinem Abschluss. Die geplanten Vorschriften sind zu unklar, zu bürokratisch und nachteilig für die Wirtschaft. Europäische Unternehmen könnten künftig nicht nur die Wertschöpfung in der Lieferkette, sondern auch in der Absatzkette überblicken und für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards haften müssen. Das gefährdet ihre globale Wettbewerbsfähigkeit.
Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz
BDI, Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie legen der Bundesregierung nahe, einen weiteren Ausbau deutscher Sonderregeln beim Export von Rüstungsgütern zu vermeiden. Durch ihn würde nicht nur die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie von europäischen Kooperationen und Lieferketten abgeschnitten, sondern auch die europäische sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit sowie die Landes- und Bündnisverteidigung erheblich geschwächt.
EU-Gesetzgebungsverfahren zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten läuft auf Hochtouren
Das Gesetzgebungsverfahren zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen schreitet zügig voran. Die tschechische Ratspräsidentschaft plant, beim Wettbewerbsfähigkeitsrat Anfang Dezember 2022 eine Allgemeine Ausrichtung unter den Mitgliedstaaten abzustimmen. Zahlreiche Ausschüsse haben bereits ihre eigenen Stellungnahmeentwürfe veröffentlicht.
EU-Dual-Use Reform
Nach mehr als fünf Jahren haben sich die europäischen Gesetzgeber auf eine Reform der EU-Dual-Use-Verordnung geeinigt. Ziel der Reform war ein stärkerer Beitrag der Ausfuhrkontrolle zum Schutz von Menschenrechten. Die deutsche Industrie unterstützt dieses Ziel ausdrücklich. Die nun getroffene politische Einigung ist jedoch für Menschenrechtsschutz und Ausfuhrkontrollen ein unbefriedigender Minimalkompromiss.
Webtalk: Lieferketten und Menschenrechte
Die Bundesregierung bringt mit dem „Sorgfaltspflichten-Gesetz“ einen Gesetzesentwurf ein, der deutschen Unternehmen erstmals verbindliche Pflichten auferlegt, Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten. Im Webtalk diskutieren Vertreter aus Politik und Wirtschaft die Fragestellung: „Lieferketten und Menschenrechte – Nehmen deutsche Unternehmen ihre Verantwortung wirklich wahr?“
Nachhaltige Lieferketten: Sorgfaltspflichtengesetz
Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz ist komplettes Neuland und definiert erstmals verbindliche nationale gesetzliche Normen zu unternehmerischen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie ein vollkommen neues “Due-Diligence”-System. Der BDI unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten. Der in der Sachverständigenanhörung am 17. Mai 2021 diskutierte Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz weist jedoch etliche Mängel auf, um die gemeinsame Zielsetzung wirksam vor Ort und für die betroffenen deutschen Unternehmen umsetzbar zu erreichen.
Sorgfaltspflichtengesetz: „Kernprobleme des Regierungsentwurfs beheben“
Zum Regierungsentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes haben der BDI und 27 weitere Verbände einen gemeinsamen Brief an alle Mitglieder des Deutschen Bundestags geschrieben: „Kernprobleme des Regierungsentwurfs beheben.“
EU-Dual-Use-Reform
Die deutsche Industrie verurteilt den Missbrauch telekommunikationstechnologischer Überwachungsgüter zur Unterdrückung zentraler Menschenrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der Vorschlag des BDI zur Reform der EU-Dual-Use-Verordnung stärkt den Schutz zentraler Menschenrechte, schafft Rechtssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und formuliert damit einen konstruktiven Beitrag zum Abschluss eines langwierigen Reformprozesses in der EU.
Gemeinsames Statement von BDI, BDA, DIHK und HDE zu einem Sorgfaltspflichtengesetz
Die Einhaltung der Menschenrechte gehört für die deutsche Industrie zum Selbstverständnis verantwortungsbewusst handelnder Unternehmen. Deutsche Industrieunternehmen treten weltweit aktiv für ihre Einhaltung ein und produzieren anerkannt nach höchsten Umwelt- und Sozialstandards. BDI, BDA, DIHK und HDE sprechen sich deshalb im Vorfeld der Veröffentlichung der Ergebnisse der zweiten NAP-Befragung für einen Lösungsansatz auf europäischer Ebene aus.
Fahrplan zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
Im Dezember 2016 verabschiedete das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in Form eines Aktionsplans ohne rechtliche Bindungswirkung. Der NAP richtet sich an alle deutschen Unternehmen. Ziel ist die Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang in und durch Unternehmen. Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung nun ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des NAP in Unternehmen begonnen, das bis zum Jahr 2020 andauert.