Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland
Deutschland und die anderen G5-Staaten haben angekündigt, die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen auch unabhängig von einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten voranzutreiben. Der BDI unterstützt das Vorhaben allerdings ist es wichtig u. a. den Erstanwendungszeitpunkt auf 2025 zu verschieben, nationale Alleingänge zu vermeiden sowie den Anwendungsbereich der Mindeststeuer zu reduzieren.
#tax2025: Die EU-Umsetzung der globalen Mindeststeuer
Die EU-Kommission hat Ende 2021 einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer in der EU vorgelegt. Der BDI unterstützt unter gewissen Bedingungen die globale Mindeststeuer, um ein „Level Playing Field“ bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen zu schaffen. Wichtig ist nun allerdings eine einheitliche und weltweite Umsetzung der Regelungen.
Level Playing Field im internationalen Wettbewerb
Für die Europäische Union sind internationaler Handel und internationale Investitionen zu fairen Rahmenbedingungen Voraussetzung für die Sicherung von Wachstum, Nachhaltigkeit und Arbeitsplätzen. Sie braucht hierzu effektiven und ausgewogenen Instrumentenkasten, der im Sinne europäischer Export- und Importinteressen ein Level Playing Field im globalen Wettbewerb sicherstellen kann und den sich ändernden Rahmenbedingungen im internationalen Handel entspricht.