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Erstes Gesetz zur Umsetzung von BEPS in nationales Recht
Der deutsche Gesetzgeber macht den ersten Schritt hin zur Umsetzung der G20/OECD-Empfehlungen zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und -verkürzungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Im Vordergrund des sogenannten BEPS 1-Gesetzes steht die Stärkung der Transparenz. Dabei sollen das Country-by-Country-Reporting und der automatische Austausch über sogenannte Tax Rulings in nationales Recht implementiert werden. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf Gesetzesverschärfungen, die klare Nichtanwendungsvorschriften über ergangene BFH-Entscheidungen darstellen und keinen BEPS-Bezug haben. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
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29.06.2016