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BDI zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die vom Bundesumweltministerium am 22. Mai 2026 vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollten nachgebessert werden. Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf nicht zu weiteren Investitionshemmnissen in der deutschen Industrie führen. Auswirkungen auf die Industrie und die Genehmigungsfähigkeit von Produktionsanlagen müssen so gering wie möglich gehalten werden. In der anliegenden Stellungnahme nimmt der BDI zum Artikelgesetz, zur Neufassung der 39. BImSchV und zur notwendigen Änderung der TA Luft Stellung.
Veröffentlichung
01.07.2026