Vierter Referentenentwurf des BMI zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Zum dritten Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes hat der BDI eine Vielzahl an Handlungsempfehlungen vorgelegt, um die praktische Umsetzbarkeit des Gesetzentwurfs zu vereinfachen. Der vierte Referentenentwurf greift die Mehrzahl der Vorschläge der Industrie nicht auf. Der BDI fordert die Wiederaufnahme der Pflicht zur Konsultation von Wirtschaftsverbänden bei der Erarbeitung von Verordnungen sowie eine unbürokratische und volldigitale Umsetzung.
Kabinettsentwurf für ein OZG-Änderungsgesetz
Bis Ende 2022 sollten nach der ersten Fassung des Onlinezugangsgesetzes 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Bisher sind erst 33 Leistungen flächendeckend digital verfügbar. Eine moderne, effiziente und agile Verwaltung ist jedoch ein wesentlicher Baustein für einen innovativen und zukunftsfähigen Standort. Im folgenden Positionspapier stellt die deutsche Industrie ihre Anforderungen an das OZG-Änderungsgesetz dar.
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die NIS 2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Bei der Implementierung ist es zwingend notwendig, dass ein volldigitalisiertes Melde- und Registrierungswesen etabliert, aus den Meldungen ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild erstellt und Sicherheitsüberprüfung von in sicherheitssensiblen Bereichen tätigen Mitarbeitenden eingeführt werden.
Referentenentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von AGs
Das Bundesjustizministerium hat Anfang Februar 2022 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht die dauerhafte Verankerung der virtuellen Hauptversammlung als vollwertige Alternative zur Präsenzversammlung im Aktiengesetz vor. Aus Sicht des BDI fällt die Gesamtwürdigung des Referentenentwurfs positiv aus. Gleichwohl sind an einigen Stellen Nachbesserungen erforderlich.