Bürokratieabbau im Steuerrecht: BDI präsentiert konkrete Vorschläge
Der BDI hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden in zwölf Bereichen des Steuerrechts konkrete, praxisnahe Vorschläge zum Abbau steuerlicher Bürokratie entwickelt. Ziel ist es, eine entsprechende Gesetzesinitiative noch im laufenden Jahr auf den Weg zu bringen. Ein neues Positionspapier des BDI fasst die Vorschläge prägnant und verständlich zusammen.
Lohnsteuer: Effizienzsteigerung durch Steuervereinfachung, Bürokratieabbau, KI-Einsatz
Die Arbeitgeber stellen für den Staat den Lohnsteuerabzug sicher und müssen dafür haften. Dies kostet sie Zeit, Geld und Ressourcen. Daher ist der Staat im Gegenzug zumindest in der Pflicht, die lohnsteuerlichen Regelungen so unbürokratisch und praxisgerecht wie möglich auszugestalten. Der BDI stellt konkrete Möglichkeiten vor, die lohnsteuerlichen Regelungen zu modernisieren und den Anforderungen der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden.
Sachzuwendungen: Steuervereinfachung und digitale Abrechnung
Der BDI hat einen grundlegenden Reformvorschlag für die steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen erarbeitet. Die bestehenden Regelungen sind komplex und verursachen großen Aufwand. Ziel des BDI-Reformvorschlags ist eine bürokratiearme Pauschalbesteuerung, die in enger Abstimmung mit der betrieblichen Praxis digitaltauglich ausgestaltet wird.
Jahressteuergesetz 2024 – Details machen den Unterschied
Der BDI hat ausführlich zu dem Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen die lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets, die auf eine BDI-Initiative zurückgeht, sowie Aspekte der Umsatzsteuer. Das Jahressteuergesetz 2024 ist das wesentliche Steuergesetz in diesem Jahr und bringt wichtige Neuerungen für die Praxis.
Steuerliche Regelungen von Sachzuwendungen reformieren
Die steuerrechtlichen Regelungen für Sachzuwendungen sind komplex und verursachen großen Aufwand. Ziel des BDI-Reformvorschlags ist, dass die steuerrechtliche Behandlung von Sachzuwendungen im Rahmen einer Pauschalbesteuerung grundlegend vereinfacht und in enger Abstimmung mit der betrieblichen Praxis digitaltauglich ausgestaltet wird.
#Tax2025: Mobiles Arbeiten im Ausland
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Mobiles Arbeiten gehört für viele Beschäftigte und Unternehmen zum „new normal“. Im grenzüberschreitenden Fall bestehen jedoch steuerrechtliche Fragen – z. B. zur ungewollten Betriebsstättenbegründung. Diese müssen im internationalen Konsens gelöst werden.