Vorschläge zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit den Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht liefert der BDI einen substanziellen Beitrag zur effektiven Entlastung der Unternehmen und der Verwaltung.<br />Die aus der Unternehmenspraxis zusammengetragenen Vorschläge zeigen einen Weg auf, mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal MoeVe die Digitalisierung der Prozesse für beide Seiten zu ermöglichen. Der Aufbau einer Stammdatenbank und die Schaffung einer digitalen Schnittstelle sind hier grundlegende Forderungen. Für den Bürokratieabbau ist aber auch eine grundsätzliche Vereinfachung der notwendigen Steueranmelde- und Steuerentlastungsprozesse notwendig. Zum Rückgriff auf bereits vorhandene Daten (Marktstammdatenregister) sowie zur Reduzierung von Melde- und Prüfprozessen werden Vorschläge gemacht.<br />Ein nachhaltiger Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht erfordert darüber hinaus eine zwingende Kosten-Nutzen-Betrachtung bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen.
Ab 2025 kommen Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Die Bundesregierung hat Ende Mai 2024 ein Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Noch bis Ende des Jahres soll das Gesetz verabschiedet werden und zu Beginn 2025 in Kraft treten.
Wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für die Unternehmen schaffen
Mit dem Strompreisniveau in Deutschland sind viele deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht konkurrenzfähig. Um wettbewerbsfähige Energiesteuern zu gewährleisten, sind eine Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß und eine Senkung der Netzentgelte notwendig sowie zumindest eine Fortführung des Energiesteuer-Spitzenausgleichs.
Geplantes Aus des Spitzenausgleichs für Strom: Falsche Entscheidung zur falschen Zeit
Die Ampelkoalition möchte den Spitzenausgleich bei der Stromsteuer ab 2024 streichen. Für rund 8800 Unternehmen würde sich dann die Stromsteuerbelastung auf einen Schlag verzehnfachen – darunter viele kleine und mittlere Unternehmen des energieintensiven Mittelstands.
Europäische Energiesteuerrichtlinie
Mit einer öffentlichen Konsultation zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektronischem Strom möchte die Europäische Kommission feststellen, ob die Energiesteuerrichtlinie dem Binnenmarkt dient oder zu Doppelbesteuerungen und Handels- und Wettbewerbsverzerrungen führt. Der BDI stellt in einem Positionspapier seine wichtigsten Forderungen an die Evaluierung der Energiesteuerrichtlinie vor.