Nach LNG und Bundeswehr – keine weiteren Ausnahmen vom Vergaberecht
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) und dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) wurden im Jahr 2022 zwei Gesetze verabschiedet, die erheblich in das Vergaberecht und den vergaberechtlichen Rechtsschutz eingreifen. Sofern darüber nachgedacht wird, ähnliche Regelungen auch für Vergaben zu Wohnzwecken, in der Infrastruktur und für das Vergaberecht insgesamt vorzusehen, hält der BDI dies für den falschen Weg.
TDI23: Der Industriestandort Deutschland muss sich strecken
Beim Tag der Industrie betonte BDI-Präsident Siegfried Russwurm das immer größere Delta zwischen Ambition und Umsetzung in Deutschland. Klare Rahmenbedingungen und Freiraum für Unternehmertum und Ideen seien Triebkräfte für Innovation und Erfolg. „Vielfalt statt Einfalt ist das bewährte Prinzip – gerade zur Gestaltung von Zeitenwende und Zukunft.“
Dritte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
Im Rahmen der Dritten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung sieht die Bundesregierung die Aufnahme von LNG-Terminals und Seekabelanlandestationen in den Anwendungsbereich der Kritisverordnung vor. Der BDI spricht sich für einen ganzheitlichen Schutz Kritischer Infrastrukturen und weiterer Unternehmen vor digitalen und analogen Gefahren aus. Hierfür braucht es neben Erweiterungen der KRITIS-Definition vorrangig ein tagesaktuelles Risiko-Lagebild und Sicherheitsüberprüfungen für bestimmte Mitarbeitende.