EU-Steueromnibus: Position der Wirtschaft
Die internationale Unternehmensbesteuerung ist zu einem kaum noch beherrschbaren Flickenteppich aus komplexen und inhaltlich überlappenden Regelwerken geworden. Der EU-Steueromnibus bietet die Chance, Doppelregulierungen abzubauen, Quellensteuerverfahren zu vereinfachen und die Rechtssicherheit im Binnenmarkt zu stärken. Die vorgesehenen Entlastungen müssen ambitioniert umgesetzt werden und dürfen nicht durch nationales Gold-Plating verwässert werden. Ziel muss ein einfacheres, verlässlicheres und investitionsfreundlicheres EU-Steuerrecht sein, das Europas Wettbewerbsfähigkeit stärkt und auf neue Belastungen für Unternehmen verzichtet.
Verrechnungspreisdokumentation: Vorschläge zum Bürokratieabbau
Die zunehmende Komplexität der Verrechnungspreisdokumentation und die verkürzte Vorlagefrist von nur noch 30 Tagen verschärfen die steuerlichen Berichtspflichten für Unternehmen. Eine grundlegende Überarbeitung der GAufzV ist daher erforderlich, um bürokratische Belastungen zu reduzieren. Die Transaktionsmatrix sollte auf prüfungsrelevante Informationen beschränkt und das Local File verschlankt werden. Das Ziel besteht darin, eine praxisnahe, risikoorientierte und international anschlussfähige Dokumentationspflicht zu etablieren, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern.